
Klein-
gedrucktes.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
level41
Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) für Veranstaltungen im level_41 des Hotel Altstadt Vienna sind Vertragsbestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und der Otto E. Wiesenthal GmbH (in der Folge „Hotel“). Es bestehen keine Nebenabreden. Anderslautende Bedingungen sind ungültig. Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform. Der Veranstalter unterwirft sich diesen Bedingungen. Darüber hinaus garantiert der Veranstalter alle einschlägigen gewerberechtlichen und sonstigen Vorschriften einzuhalten und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung.
Garantie & Anzahlung
Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, sind bis spätestens 28 Tage vor der Veranstaltung dem Hotel jedenfalls 25% des zu erwartenden Gesamtumsatzes als Anzahlung zu überweisen. Zusätzlich kann eine Kreditkarte als Garantie verlangt werden.
Garantie der teilnehmenden Personen
Der Veranstalter gibt bei allen Veranstaltungen bis spätestens 5 Werktage vor dem Tag der Veranstaltung die genaue Anzahl der teilnehmenden Personen der Bankettabteilung des Hotels bekannt („Garantiezahl“). Die Garantiezahl bedarf der Rückbestätigung der Bankettabteilung. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestteilnehmerzahl und wird dem Veranstalter jedenfalls in Rechnung gestellt. Kommt der Veranstalter seiner Mitteilungspflicht im Sinne dieser Bestimmung nicht zeitgemäß nach, wird auch im Falle einer geringeren Teilnehmeranzahl ohne vorherige Bekanntgabe dieser bis 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung die ursprünglich bei Anfrage mitgeteilte Teilnehmeranzahl verrechnet. Sollten mehr Personen als die bei Anfrage bekanntgegebene Teilnehmeranzahl an der Veranstaltung teilnehmen, wird der entsprechend höhere Betrag in Rechnung gestellt.
Stornobedingungen
Eine von einem Veranstalter gebuchte Veranstaltung kann bis maximal 28 Tage vor dem Tag der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Sollte eine Stornierung nach diesem Zeitpunkt erfolgen, fallen folgende Stornogebühren an:
- ab 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% Stornogebühr
- ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70% Stornogebühr
- ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% Stornogebühr
- No-Show: 100% Stornogebühr
Die Stornogebühr wird vom zu erwartenden Umsatz entsprechend der vereinbarten Teilnehmeranzahl berechnet. Stornierungen müssen schriftlich, d.h. per eingeschriebenem Brief, per Email oder per Fax erfolgen. Eine telefonische Stornierung ist nicht rechtsgültig. Bei Buchung von Veranstaltungsraum inklusive Zimmern gelten für reservierte Zimmer gesonderte Stornogebühren wie oben angeführt.


Option
Die Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Falls innerhalb des Zeitraumes, für den die Option gilt, keine Fixreservierung zustande kommt, hat das Hotel das Recht, die im Rahmen der Option reservierten Räume und Zimmer an andere Personen zu vermieten, ohne dass dem Vertragspartner daraus Ansprüche erwachsen. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Rücksprache mit dem Veranstalter, das Optionsdatum bei Bedarf abzuändern.
Getränkeabrechnung
Die für die Veranstaltung vereinbarten Getränke sind durch die Seminarpauschale abgedeckt. Alle darüber hinaus konsumierten Getränke, z.B. aus der Barkarte oder extra für die Veranstaltung zugekaufte Getränke, werden nach tatsächlichem Verbrauch verrechnet, sofern nicht anders vereinbart wurde.
Technikerarbeit
Das Stellen von Tischen, Stühlen und Seminarausstattung (z.B. Pinnwand) ist in der Raummiete enthalten. Wird die Raumstellung am Veranstaltungstag geändert, werden 120,00€ pauschal verrechnet. Sind für die Veranstaltung komplizierte technische Arbeiten erforderlich, so wird, nach Absprache mit dem Veranstalter, ein Haustechniker vom Hotel herangezogen und die dadurch entstandenen Kosten dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
Dekoration
Der Veranstalter ist verpflichtet, die beabsichtigten Installationen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen dem Hotel mitzuteilen und dessen Einwilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Bei der Anbringung müssen alle feuerpolizeilichen Bestimmungen eingehalten werden. Sämtliche mit der Herstellung und dem Abbau verbundenen Kosten, sowie etwaige Kosten für Entsorgung und Reinigung, sind vom Veranstalter zu tragen. Schäden, die während der Veranstaltung entstanden sind, werden, so weit als möglich, von einem Haustechniker des Hotels ausgebessert und mit einem Regiestundensatz von EUR 48,00 plus Materialkosten verrechnet. Muss darüber hinaus eine Fremdfirma für Renovierungsarbeiten herangezogen werden, so trägt der Veranstalter auch diese Kosten in vollem Umfang.
Betreuung
Laut den Pauschalangeboten des Hotels steht dem Veranstalter für seine Veranstaltung ein/e Servicemitarbeiter/in zur Verfügung. Falls die ständige Anwesenheit eines weiteren Hotelmitarbeiters vereinbart wurde, ist während der Dauer der Veranstaltung pro Hotelmitarbeiter und angefangener Stunde ein Betrag von EUR 28,00 inkl. Mehrwertsteuer an das Hotel zu bezahlen.
Ändern sich die Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, bedarf dieses einer schriftlichen Bekanntgabe von Seiten des Veranstalters sowie schriftlicher Rückbestätigung der Bankettabteilung des Hotels. Erfolgt diese Mitteilung nicht, werden durch das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft entsprechend der obigen Regelung in Rechnung gestellt. Sofern das vereinbarte Ende einer Veranstaltung nicht eingehalten wird, wird pro angefangener Stunde (die über das vereinbarte Ende hinausgeht) eine Pauschale von EUR 85,00 vor Mitternacht sowie EUR 125,00 nach Mitternacht berechnet. Das Hotel ist nicht verpflichtet, Leistungen über das vereinbarte Ende der Veranstaltung hinaus zu erbringen und ist berechtigt, nach Ablauf der vereinbarten Zeit, die Veranstaltung zu beenden.
AKM Vergnügungssteuer
Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass er jede Art von Musikveranstaltung selbst bei der AKM anmelden muss. Weiters erklärt der Veranstalter, das Hotel hinsichtlich aller wie immer gearteten Forderungen der AKM schad- und klaglos zu halten.
Versicherung
Der Veranstalter bestätigt mit seiner Unterschrift, eine gültige Versicherung zur Abdeckung etwaiger Schäden zu haben. Der Veranstalter wird dem Hotel auf Anfrage eine Kopie der Versicherungspolizze übermitteln.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Wien. Die Vertragspartner kommen überein, dass auf das gegenständliche Rechtsverhältnis das österreichische Recht anzuwenden ist. Mit der Unterschrift und Annahme unseres Angebotes werden die genannten Veranstaltungsbedingungen akzeptiert. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit in diesen AGB keine Regelung getroffen wurde, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH) der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Sonstige Bestimmungen & Haftung
- Sämtliche Räume im level_41 sind Nichtraucherbereiche. Das Nichtbeachten wird mit einer Strafe von EUR 450,00 belangt. Darüber hinaus hat der Veranstalter bei Verstoß gegen diese Vereinbarung daraus entstehende Reinigungskosten zu tragen.
- Wird durch Nichtbeachten des Rauchverbotes ein Feueralarm ausgelöst, so sind Folgekosten, wie z.B. Einsatz der Feuerwehr, in vollem Umfang vom Veranstalter zu tragen.
- Beschädigungen des Inventars bzw. notwendige Sonderreinigungen, welche über die natürliche Abnutzung hinausgehen und durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht wurden, werden in Rechnung gestellt.
- Aus Rücksicht auf die Nachbarn und Gäste des Hotels bzw. Veranstaltungsraumes, müssen ab 22 Uhr die Türen ins Freie geschlossen sein.
- Die gekennzeichneten Fluchtwege müssen unbedingt frei gehalten werden.
- Für Garderobe wird nicht gehaftet.
- Strafen, die aus Nichteinhaltung der Bestimmungen resultieren, werden in vollem Umfang vom Veranstalter getragen.
Kündigung durch das Hotel
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn:
- die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet
- der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind
- im Falle höherer Gewalt oder
- vereinbarte Akonto-Zahlungen nicht rechtzeitig im Hotel eintreffen.
Keinesfalls ist der Veranstalter zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.
Rechnungslegung
Die Preise verstehen sich inklusive aller Steuern und Abgaben, exklusive etwaiger Trinkgelder. Die Rechnung wird zum Tage der Veranstaltung ausgestellt und ist sofort nach Erhalt fällig. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 14 Werktagen werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz p.a. in Rechnung gestellt; (bei Verbrauchergeschäften wird ein Zinssatz von 4% p.a. vereinbart).
Preisänderungen vorbehalten.